Patentanmeldung, Patentanwalt, München, Marken, Softwarepatent, Patente
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Webkatalog Arnayo.de » Details zu Patentanmeldung - Patentportal, Gewerblicher Rechtschutz


Nr.: 14028

Titel: Patentanmeldung - Patentportal, Gewerblicher Rechtschutz

Beschreibung: Einführung in den Gewerblichen Rechtschutz. Wie meldet man ein Patent an? Was kann patentiert werden? Darüber hinaus wird auch der Unterschied einzelner Schutzrechtsarten erläutert und auf die Vor/Nachteile verwiesen.


Informationen: Was kann patentiert werden? Wie erlangt man ein Patent? Was muss man bei einer Patentanmeldung beachten? Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, das ein zeitlich begrenztes Verbietungsrecht gewährt. Die maximale Schutzdauer beträgt i.d.R. 20 Jahre. Zur Erlangung eines Patentes bedarf es einer nationalen oder regionalen Patentanmeldung beim entsprechenden nationalen oder regionalen Patentamt. Darüber hinaus stehen noch zahlreiche weitere Schutzrechte zur Verfügung: - Gebrauchsmuster - Geschmacksmuster - Marke - Sortenschutz - Halbleiterschutz - Domainrecht - Urheberrecht Dieses Portal zeigt Ihnen die Vor/Nachteile der einzelnen Schutzrechte auf. Als Wegweiser soll es dazu dienen das "richtige" Schutzrecht für seine Bedürfnisse zu wählen. Weiterhin enthält diese Website ein Glossar häufig verwendeter begriffe aus dem Gebiet des Gewerblichen Rechtschutzes. Ergänzt wird dieses Site von aktuelle News aus diesem Bereich. Patente: Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes (= territorial beschränktes) gewerbliches Schutzrecht, das ein zeitlich begrenztes Verbietungsrecht gewährt. Ein Patent gibt seinem Inhaber das Recht, anderen zu verbieten, die patentierte Erfindung unerlaubt zu verwenden, d.h. z. B. ein geschütztes Erzeugnis (z.B. eine neuartige Maschine) herzustellen, anzubieten oder zu benutzen oder ein geschütztes Verfahren (z.B. Herstellungsverfahren) anzuwenden. Marken: Die Marke ist eine rechtlich geschützte Kennzeichnung von Wirtschaftsprodukten durch Hersteller oder Handelsunternehmen zur Gewährleistung der Herkunft aus einem Hersteller- oder Handelsbetrieb einerseits und gleich bleibenden Eigenschaften (des Produkts oder des Unternehmens) andererseits. Häufig werden Marken mit einem ® (wenn die Marke amtlich registriert ist) oder ™ (trademark – für unregistrierte Marken) als Hinweis auf den Schutz gekennzeichnet. Gebrauchsmuster: Das Gebrauchsmuster wird oft auch als der kleine Bruder des Patentes bezeichnet. Die Schutzdauer beträgt im Gegensatz zum Patent maximal 10 Jahre (zunächst 3 Jahre, dann auf 10 Jahre verlängerbar). Ein Gebrauchsmusterschutz ist nicht in allen Ländern möglich. Geschmacksmuster: Geschmacksmuster sind Vorlagen für eine Gestaltungsform (Form, Design, Farbe). Derartige ästhetische Gestaltungen sind vom Patent- und Gebrauchsmusterschutz ausgenommen, können aber nach dem Geschmacksmustergesetz durch die Eintragung in das Geschmacksmusterregister ebenfalls gegen Nachahmung geschützt werden. Sonstige Schutzrechte: Sortenschutz (Pflanzenzüchtungen) - Der Sortenschutz ist ein dem Patent vergleichbares Ausschließlichkeitsrecht und schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen. Jeder Züchter oder Entdecker einer neuen Sorte kann beim Bundessortenamt den Sortenschutz für Sorten des gesamten Pflanzenreiches beantragen. Halbleiterschutz bzw. Schutz von Topographien - Der Halbleiterschutz befasst sich mit dem Schutz von Mikrochip-Strukturen (dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen = Topographien). Geschützt wird ein technisches Erzeugnis, dessen Schutz durch das Layout der Topographie begründet wird. Recht am eigenen Bild - Recht am eigenen Bild besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Das Erfordernis einer Einwilligung ist nach deutschem Recht allerdings für Personen der Zeitgeschichte eingeschränkt. Domainrecht - vereint eine Reihe verschiedener gesetzlicher Regelungen für die Vergabe von Internetdomänen. Ein absolutes Recht auf Registrierung einer bestimmten Domain existiert nicht. Vielmehr sind bei der Registrierung einer Domain das Namensrecht, das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht von Bedeutung, aus denen sich Einschränkungen für die Registrierung einer Domain ergeben können.

Webseite: http://www.patentportal.eu  

Tags: Patentanmeldung, Patentanwalt, München, Marken, Softwarepatent, Patente.

Kategorie: Patente  Patente
Linktyp: Standard

Hinzugefügt: 06.08.2007

Autor: Andreas Bertagnoll

   
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